Richtiges Verhalten bei Mängeln während Pauschalreisen
Nur wer Mängel richtig rügt, kann auch Geld zurückerstattet bekommen
25.08.06
Das Essen kalt, die Nächte laut, der Strand verschmutzt – rund 1,5 Millionen deutsche Pauschal-Touristen beschweren sich pro Jahr wegen nicht erfüllter Reiseversprechen. Geld zurück bekommt aber nur, wer die Mängel richtig rügt. Das berichtet Lenz, die große Kaufzeitschrift für die Zielgruppe 50plus, in ihrer aktuellen Ausgabe 9/2006, die seit dem 16. August verkauft wird.
Entscheidend ist, sofort auf einen Mangel hinzuweisen. Denn wer sich nicht am Urlaubsort beschwert und Abhilfe fordert, hat später kaum eine Chance, den Reisemangel ersetzt zu bekommen. Lenz rät: Da die Beweislast beim Urlauber liegt, ist eine schriftliche Beschwerde samt Unterschrift der Reiseleitung empfehlenswert. Urlauber selbst sollten dagegen vor Ort weder etwas unterschreiben noch Entschädigungen annehmen, da so der Mangel praktisch akzeptiert wird.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub kommt es darauf an, alle Mängel schriftlich zusammenzufassen und innerhalb von vier Wochen an den Reiseveranstalter zu schicken. Dabei sollten Urlauber für jeden aufgeführten Punkt eine bestimmte Preisminderung fordern, empfiehlt Lenz. Das gilt auch dann, wenn der Mangel noch während des Urlaubs behoben wurde.
Übliche Forderungen sind laut der so genannten „Frankfurter Tabelle“ zehn Prozent des Reisepreises für ungenügend warme und 20 bis 30 Prozent für verdorbene und ungenießbare Speisen sowie jeweils zehn bis 20 Prozent für eine schlechte Reinigung des Zimmers oder einen verschmutzten Strand.
Je nach dem konkreten Einzelfall können Urlauber für Lärm in der Nacht bis zu 40 Prozent verlangen, sogar bis zu 50 Prozent Minderung des Reisepreises sind bei Schäden im Zimmer wie Rissen oder Feuchtigkeit möglich. Einen Reise-Gutschein als Wiedergutmachung müssen Urlauber nicht akzeptieren und können stattdessen darauf bestehen, dass ein Teil des Reisepreises erstattet wird.
Wichtig: Die klassischen Reisemängel und die „Frankfurter Tabelle“ gelten nur für Pauschalreisen. Das bedeutet, dass mindestens zwei unterschiedliche Leistungen – wie Flug und Unterkunft – enthalten sein müssen. Das Kriterium einer Pauschalreise ist allerdings auch dann erfüllt, wenn die Anreise beispielsweise via Billigflieger selbst, Hotel und Verpflegung aber über einen Reiseveranstalter gebucht wurden.
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