Osterfeuer
Tradition mit Auflagen am Beispiel Gütersloh - Genehmigungspflicht sonst drohen Bußgelder
30.03.10
Gütersloh / Marbach am Neckar - Rund 50 Osterfeuer werden in diesem Jahr im gesamten Stadtgebiet Gütersloh abgebrannt. Große Feuer mit dazugehöriger Gastronomie wie das des Schützenvereins Pavenstädt und das Feuer am Spexarder Bauernhaus gehören genauso dazu wie kleinere, bei denen sich im allgemeinen die Nachbarschaft trifft. Bei den Traditions-Veranstaltungen gibt es allerdings viel zu beachten.
Erst einmal gilt: Es dürfen nur Osterfeuer abgebrannt werden, die zuvor vom städtischen Fachbereich Ordnung genehmigt worden sind. „Wir haben all diejenigen angeschrieben, die traditionsgemäß ein Osterfeuer gemacht haben“, erklärt Dietmar Bastel vom Fachbereich Ordnung. Bereits Mitte März sind die Schreiben an die Veranstalter heraus gegangen, die ihr Osterfeuer dann anmelden konnten. „Dabei müssen sie auch versichern, dass sie die Auflagen, wie beispielsweise den Brandschutz, einhalten“, erklärt Bastel. Neue Osterfeuer werden nicht genehmigt – dem Umweltschutz zuliebe.
Brennmaterial falsch aufgeschichtet, eine Stelle, an der das Feuer nicht abgebrannt werden darf, oder gar das falsche Brennmaterial - beim Osterfeuer können viele Fehler gemacht werden. Damit sie vermieden werden, kontrollieren Außendienstmitarbeiter der Stadt die Einhaltung der Auflagen. Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Abfälle, das heißt Strauchwerk, Äste und kleinere Baumstämme.
„Das Material muss am Tag des Verbrennens einmal komplett umgeschichtet werden, da sich Kleintiere darin befinden können“, sagt Dietmar Bastel. Zudem sollte jedem Veranstalter klar sein, dass Plastikstühle und Co. nichts im Osterfeuer zu suchen haben. Aber: „Das Osterfeuer wird aber nicht mehr als kleine Müllverbrennungsanlage genutzt, wie das in der Vergangenheit manchmal der Fall war“, sagt Bastel. „In den vergangenen Jahren ist der Umwelt-Gedanke immer mehr in die Köpfe der Menschen eingezogen“.
Darüber hinaus gibt es Weiteres zu beachten: Zum Anzünden der Feuer dürfen lediglich Streichhölzer und Co. benutzt werden – Altöl und Benzin sind verboten. „Zudem muss das Feuer vollständig erloschen sein, bevor der Verbrennungsort verlassen wird “, betont Bastel. Das kann je nach Größe des Feuers auch länger dauern. In Gütersloh sind in der Regel Feuer mit einer Grundfläche von vier mal vier Meter und zwei Metern Höhe erlaubt.
Wer beim Abbrennen eines nicht genehmigten Feuers auffällt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Je nachdem was für ein Feuer das dann ist, fallen zwischen 100 und 500 Euro Strafe an“, sagt Bastel.
Eine Auswahl traditioneller Osterfeuer im Stadtgebiet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Portugiesische Vereinigung, In er Worth
Bürgerverein Sundern, Buschstraße 63
Meierhof Rassfeld
Festplatz, Am Alten Bauernhaus in Spexard (Heimatverein Spexard)
Hof Klessmann, Parkstraße
Feuerwehr Avenwedde, Am Röhrbach
Feuerwehr Friedrichsdorf, Festplatz, Joh.-Brahms-Straße
Feuerwehr Isselhorst, Gerätehaus Niehorster Straße
Schützenverein Pavenstädt, Festplatz Pavenstädter Weg
Jugendfeuerwehr Gütersloh, Berliner Straße 267
Mehr Informationen unter
www.guetersloh.de.