Neues Dienstgesetz schützt Beamteneltern vor Benachteiligung

Bundesministerin von der Leyen: "Das neue Beamtengesetz verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

30.12.08

Berlin / Marbach am Neckar - Mit der Neufassung des Bundesbeamtengesetzes, das heute in Kraft getreten ist, verbessert die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beamtinnen und Beamten. Familienklick.de nennt die einzelnen Verbesserungen.

"Wir haben mit dem neuen Gesetz ein modernes Beamtenrecht geschaffen, das den Anforderungen des heutigen Berufs- und Familienlebens entspricht", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. "Das Gesetz stellt sicher, dass niemand wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung oder Beförderung benachteiligt wird. Damit machen wir einen weiteren Schritt, der es Beamtinnen und Beamten mit Kindern erleichtert, berufliche Anforderungen und Familie in Einklang zu bringen."

Das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) enthält ein umfassendes Benachteiligungsverbot für Beamtinnen und Beamte mit Familie. So wird zum Beispiel sichergestellt, dass die Probezeit auch dann als bestanden gewertet werden kann, wenn ein Teil davon als Elternzeit genommen wurde. Weiter sieht das Gesetz die Verlängerung der Beurlaubung (ohne Dienstbezüge) bei Kinderbetreuung oder -pflege von 12 auf 15 Jahre vor. Zusätzlich wird der Kinderanteil im Familienzuschlag für alle dritten und weiteren Kinder um monatlich jeweils 50 Euro angehoben.

Mehr Informationen im Internet unter http://www.bmfsfj.de

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